§1 Allgemein
1. Der Anspruch auf Nutzung beschränkt sich auf die festgelegten Unterrichtsstunden
2. Die Unterrichtszeiten können im Bedarfsfall durch die LMA Herford GmbH geändert werden.
3. Jeder Benutzer der Räume unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Personals der LMA Herford GmbH Folge zu leisten. Die Hausordnung ist in den Studioräumen ausgehängt.
4. Der Benutzer hat sich vor Nutzung der Räume, Matten und Einrichtungen von einer qualifizierten Person einweisen zu lassen.
5. Das Rauchen in den Räumen der LMA Herford GmbH ist strengstens untersagt.
6. Wer grob gegen die Regeln des Anstands verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei die vereinbarten Beitragszahlungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu begleichen sind.
7. Das Mitbringen von Getränken und Nahrungsmitteln ist nicht gestattet.
8. Geräte und Trainingsmaterial müssen nach Nutzung ordnungsgemäß aufgeräumt werden.
9. Trainieren in der LMA Herford GmbH ist nur mit Sportbekleidung und nach Verlassen der Matten mit Flip-Flops/Badesandalen aus hygienischen Gründen erlaubt. Mit Schuhen, die außerhalb der LMA Herford GmbH getragen werden, dürfen die Einrichtungen nicht benutzt werden.
§2 Haftung
1. Für mitgeführte Kleidung, Wertgegenstände, Geld etc., wird keine Haftung übernommen.
2. Sachbeschädigung in den Räumen und Einrichtungsgegenständen der LMA Herford GmbH werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Gleiches gilt für grob fahrlässig herbeigeführte Beschädigung.
3. Die Haftung der LMA Herford GmbH für jeglichen Schaden während der Benutzung der Räume inkl. Zugangswege der LMA Herford GmbH wird ausgeschlossen, soweit nicht vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
§3 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Das Vertragsverhältnis wird zunächst auf die in diesem Vertrag bestätigten Modalitäten vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Vertragsende und hat in Schriftform zu erfolgen. Maßgeblich ist der nachweisbare Eingang des Kündigungsschreibens. Die Beweislast zum Nachweis der ordentlichen Kündigung liegt beim Mitglied. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit geht die Vereinbarung in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat.
§3.1 Kündigungsrechte und Aussprechen des Hausverbots durch die LMA Herford GmbH
1. Befindet sich ein Mitglied mit zwei Beitragszahlungen in Verzug, so berechtigt dies die LMA Herford GmbH, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Die LMA Herford GmbH behält sich im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grunde die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach den gesetzlichen Regeln gegen das Mitglied vor. Eine Kündigung aus sonstigem, wichtigem Grunde, bleibt hiervon unberührt.
2. Die Einnahme sowie der Handel von/mit anabolen Steroiden jeglicher Art, ist in den gesamten Räumen und Zugangswegen der LMA Herford GmbH strengstens untersagt. Zuwiderhandlung führt zwangsläufig zum Hausverbot. Ein verhängtes Hausverbot entbindet nicht von der Vertragsverfüllung.
§3.2 Kündigung durch das Mitglied
1. Das Mitglied ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere, wenn folgende Voraussetzungen bestehen: a. Bei Eintritt einer Schwangerschaft b. Bei Eintritt und Nachweis einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der LMA Herford GmbH unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner Kurse möglich und unschädlich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig. c. Bei Schließung der LMA Herford GmbH und bei Verlegung des Standorts, sofern die Distanz zum Wohnort des Mitglieds dann mehr als 30 Kilometer beträgt. In den Fällen a und b wird die Kündigung nur dann wirksam, wenn ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Schwangerschaft oder Erkrankung bestätigt. Vorübergehende Krankheiten oder Verletzungen entbinden das Mitglied nicht von der Entrichtung der Mitgliedsbeiträge. Sie begründen kein Kündigungsrecht.
§4 Stilllegung des Vertrages
1. Das Mitglied kann im Fall einer Behinderung den Vertrag für die Dauer der Behinderung stilllegen. Die beabsichtigte Stilllegung darf pro Jahr maximal 3 Wochen bei mindestens wöchentlicher Stilllegung betragen. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.
§5 Mitgliedsbeitrag und sonstige Beiträge
1. Der vollständige Mitgliedsbeitrag für die vereinbarte Leistung, ist bei Abschluss des Vertrages vollständig fällig. Soweit nicht anderslautend schriftlich vereinbart wurde, wird eine ratierliche Zahlung wie im Mitgliedsvertrag aufgeführt, vereinbart. Dies schließt die jährliche Erhöhung in die monatlichen Zahlungen mit ein. Die einmalige Aufnahmegebühr wird mit der ersten Buchung des Mitgliedsbeitrages zur Zahlung fällig
§6 Verminderter Mitgliedsbeitrag
1. Studenten erhalten bei Übermittlung einer Immatrikulationsbescheinigung einen um 20,00€ verminderten Tarif. Der Immatrikulationsnachweis gilt für das jeweils aktuelle Semester und ist für jedes Semester ausschließlich per E-Mail an mitglied@lma-herford.de an die Mitgliederverwaltung zu übermitteln.
2. Fortführend muss der Nachweis dann direkt im Anschluss des Semesterendes übermittelt werden. Sollte vier Wochen nach Semesterbeginn kein Nachweis übermittelt worden sein, entfällt der Anspruch auf den “verminderten Tarif” und das Vertragsverhältnis wird zum Standardtarif bis zum Vertragsablauf fortgeführt. Ein Anspruch auf nachträgliche Tarifminderung besteht nicht.
§7 Schlussbestimmungen
1. Nachträgliche Absprachen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nah kommende Regelung zu treffen.
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